Kunden aus Handel und Industrie stehen individuelle Konfektionierungsleistungen für alle kundenspezifischen Bedarfe zur Verfügung.
z.B. pro Auftrag einzeln Kommissionierte Positionen einzeln verpackt und mit kundenbezogenen Artikel- oder Auftragsnummern versehen.
Wir liefern Ihnen auch Schrauben oder Gewindestücke in nicht Handelsüblichen Längen, welche wir selber fertigen.
Auf Wunsch liefert die Firma Milles + Hofmann Ihre Schrauben und Muttern auch mit Werksabnahme Zeugnissen wie 3.1a oder 3.1b sofern dies bei der Auftragsvergabe gewünscht wird.
Laufende Änderungen in Verordnungen und Vorgaben führen zu einer immer höheren Komplexität im Im- und Export.
Daher ist es Milles + Hofmann wichtig, dass unsere Geschäftspartner informiert sind und wissen, wann sie welches Dokument zur Vorlage beim Zoll für den Import und Export von Waren benötigen.
Unter Ursprungsnachweisen sind Ursprungszeugnisse und Lieferantenerklärungen zu verstehen.
Sie werden im internationalen Warenverkehr immer dann vom Zoll verlangt, wenn der Ursprung einer Ware aufgrund entsprechender Vorschriften der Europäischen Union (EU) bzw. des Bestimmungslandes nachzuweisen ist.
Angaben, die informationshalber für den Artikelstamm benötigt werden, stehen bei Milles +Hofmann zu größten Teil direkt auf dem Lieferschein und der Rechnung. In diesen Fällen ist kein weiteres Dokument erforderlich.
Als Handelsunternehmen sind wir natürlich Spezialisten, wenn es um Import und Export geht, und sorgen für reibungslose Abläufe.
Im Interesse unserer Kunden stellen wir selbstverständlich Ursprungsnachweise aus, sofern der Hinweis direkt bei der Auftragsvergabe erfolgt.
Auf der externen Website zoll.de sind viele Informationen rund um Warenursprünge und Präferenzen abrufbar. Ebenso findet sich dort eine Seite, die Aufschluss über aktuelle Präferenzregelungen der Europäischen Union gibt.
Die dort abgebildete Tabelle enthält Informationen zu den Ländergruppen und deren Codierung nach Alpha-2.